Der Mietvertrag ist die verbindliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter erklärt verbindlich, dem Mieter die Benützung des Mietobjektes gegen Bezahlung eines bestimmten Mietzinses zu gestatten.

Mieter, die am Tag der Erstbesichtigung des Mietobjekts eine Vertragserklärung abgeben, haben ein Rücktrittsrecht. Das Konsumentenschutzgesetz räumt diese Möglichkeit ein, um Wohnungssuchende vor Überrumpelung zu schützen. Allerdings steht es einem nur dann zu, wenn das Mietobjekt der Hauptwohnsitz des künftigen Mieters hätte werden sollen und das Rücktrittsrecht schriftlich bis spätestens einen Monat ab Abgabe der Vertragserklärung ausgeübt wird. Wenn der Mieter über das Rücktrittsrecht schriftlich aufgeklärt wurde, verkürzt sich die Frist auf eine Woche ab Vertragserklärung.

Inhalte eines Mietvertrages

  • Mietvertragspartner: im Mietvertrag sind Name und die derzeitige Anschrift des Vermieters und künftigem Mieter anzuführen. Ein Hinweis über die Verfügungsberechtigung des Vermieters (Alleineigentümer, Mehrheitseigentümer, Wohnungseigentümer, etc.) sollte ebenfalls vermerkt sein, da sich daraus die Verfügungsberechtigung des künftigen Mieters ableiten lässt. Ob Haupt- oder Untermiete vorliegt.
  • Mietobjekt: neben der Adresse des zu vermietenden Objekts ist auch eine genaue Beschreibung anzuführen. Anzugeben sind Nutzfläche, die Anzahl der Räume, die weitere Ausstattung der Wohnung, eventuell mitvermietete Nebenräume und Nebenflächen sowie Benützungsrechte an sonstigen Anlagen des Gebäudes.
  • Verwendungszweck: an dieser Stelle ist anzugeben für welchen Zweck das Mietobjekt verwendet werden darf. Durch eine unrichtige Bezeichnung lassen sich gesetzliche Schutzbestimmungen nicht umgehen.
  • Rechtliche Einstufung: es ist sinnvoll darauf hinzuweisen, ob das Mietrechtsgesetz für das Mietverhältnis ganz, teilweise oder gar nicht gilt.
  • Vertragsdauer: Im Mietvertrag ist festzuhalten wann das Mietverhältnis beginnt und ob dieses befristet oder unbefristet abgeschlossen wird.
  • Kündigungs-/Beendigungsmöglichkeiten: es ist zweckmäßig die gesetzlichen und eventuell modifizierten Kündigungs- und Beendigungsgründe festzuhalten.
  • Mietzins und Wertsicherung: Neben der Höhe und Fälligkeit des monatlich zu entrichtenden Mietzins, ist auch klarzustellen, ob es sich um einen fixen Betrag handelt oder Teile davon Betriebskosten in variabler Höhe vorgeschrieben werden. Vertraglich festzuhalten ist auch eine Wertsicherungsklausel.
  • Kaution: Höhe, Zweck und Rückzahlungsmodalitäten der Kaution sind ebenfalls wichtige Bestandteile des Mietvertrages.
  • Erhaltung des Mietobjektes: In welchem Umfang die Instandhaltungspflicht Vermieter und Mieter treffen, ist in diesem Punkt zu erläutern.
  • Veränderungen und Investitionsersatz: An dieser Stelle ist zu vereinbaren, welche Änderungen der Mieter am Mietobjekt vornehmen darf und welche Investitionen bei Mietende abgelöst werden.
  • Versicherung: ebenfalls schriftlich ist abzuklären, ob Versicherungsvertragsverhältnisse (Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung) bestehen oder abzuschließen sind.
  • Weitere wichtige Vertragspunkte sind im Mietvertrag zu klären: die Weitergabe bzw. Untervermietung des Mietobjekts durch den Mieter, die Haustierhaltung, gegenseitige Informations- und Anzeigepflichten, das Betreten des Mietobjekts durch den Vermieter und den Zustand des Mietobjekts bei Rückstellung.

Mietvertragscheck — Klarheit von der Unterschrift bis zum Auszug..

Termin vereinbaren