Häufig gestellte Fragen

Was macht der ÖMB Wien?

Der ÖMB Wien ist die Wiener Landesgruppe des Österreichischen Mieter- und
Wohnungseigentümerbundes. Wir beraten und vertreten Mieter, Wohnungseigentümer und andere Wohnungsinhaber in allen wohnrechtlichen Fragen — von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung vor Gericht.

Ja — kraft Gesetzes. Der ÖMB Wien ist gesetzlich berechtigt, Mitglieder vor
Schlichtungsstelle und in außerstreitigen Verfahren vor den Bezirksgerichten zu vertreten. Diese gesetzliche Anerkennung unterscheidet uns von einer gewöhnlichen Beratungsstelle.

Ja. Wir beraten zu allen Fragen, die unter das Mietrechtsgesetz fallen. Beispiele sind: Betriebskosten, Mietzins, Kaution, Indexierung, Erhaltung von Fenster.

Ja. Wir beraten Vermieter, die nicht unternehmerisch tätig sind – also jene Vermieter, in deren Eigentum sich maximal 5 Wohnungseigentumsobjekte befinden.

Ja. Wir beraten zu allen Fragen, die unter das Wohnungseigentumsgesetz fallen. Beispiele dazu sind: Jahresabrechnung, Rücklage, Beschlussfassung, Aufgaben des Hausverwalters.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Erstberatung kostet ab 50 €. Sie erhalten eine erste klare rechtliche Einschätzung Ihrer Situation sowie konkrete Handlungsempfehlungen — ohne Mitgliedschaft.

Die Erstberatung ist eine einmalige Einschätzung Ihres Falls — ideal, wenn Sie schnell wissen möchten, wo Sie stehen. Die Mitgliedschaft bietet laufende Unterstützung, Prüfungen, schriftliche Interventionen und Rechtsvertretung durch alle Instanzen.

Ja. Der ÖMB Wien vertritt sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer in allen
wohnrechtlichen Fragen.

Die Einschreibegebühr beträgt einmalig 49 €. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 102 € pro Jahr und Objekt. Zusätzliche Leistungen (Z.B. Schriftverkehr, Verfahren) werden transparent nach einer festen Gebührenordnung verrechnet.

Ja. Wenn Sie bloß eine einmalige Auskunft wünschen, steht Ihnen der ÖMB Wien für eine einmalige Auskunft und gegen einen leistbaren Betrag zur Verfügung.

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann aber jährlich gekündigt werden. Ein kurzes, schriftliches Kündigungsschreiben, das uns bis zum 31.10. erreicht, genügt.

Die Mitgliedschaft umfasst die Beratung in wohnrechtlichen Angelegenheiten. Gegen einen leistbaren Aufpreis übernehmen wir außerbehördliche Korrespondenz, aber auch die Vertretung in wohnrechtlichen Außerstreitverfahren – wie vor der Schlichtungsstelle, dem Bezirksgericht bis zum Höchstgericht.

Sobald der Mitgliedsbeitrag bezahlt ist, können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Es gibt keine Wartefrist wie man es von Versicherungen kennt.

Bis wann kann ich Betriebskosten zurückfordern?

In der Regel können zu viel bezahlte Betriebskosten bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Lassen Sie Ihre Abrechnung zeitnah prüfen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Wenn eine Kaution ohne ausreichende Begründung einbehalten wird, haben Sie als Mieter Anspruch auf Rückforderung. Wir prüfen Ihren Fall und unterstützen Sie dabei, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Nicht jede Kündigung ist rechtswirksam. Wir prüfen, ob die Kündigung zulässig ist, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten Sie haben. Handeln Sie rasch — Fristen für Einwände sind gesetzlich geregelt.

Ja — ausnahmslos nur mit Termin. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon (+43 1 512 53 60), E-Mail oder Fax.

Das hängt vom Einzelfall ab. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen und halten Sie laufend informiert.

Unser Büro befindet sich in der Lichtenfelsgasse 7, gleich neben dem Wiener Rathaus. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Haltestelle „Rathaus” der Straßenbahnlinie 2 und der U2.

Ja. Damit wir uns auf Ihre Fragen konzentrieren können und Sie nicht warten müssen, bitten wir um eine Terminvereinbarung, die telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann.

Nein. Nach Möglichkeit geben wir Auskünfte gerne auch am Telefon oder per E-Mail.